ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER WRUCK ROLLADEN UND JALOUSIENBAU GMBH

§ 1 Vertragunterlagen

(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die jeweilige Vertragsbeziehung zwischen der WRUCK ROLLADEN UND JALOUSIENBAU GMBH (Auftragnehmer) und dem Kunden (Auftraggeber oder Bauherr).

(2) Bestandteile der jeweiligen Vertragsverhältnisses sind – soweit vorhanden –