ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER WRUCK ROLLADEN UND JALOUSIENBAU GMBH
§ 1 Vertragunterlagen
(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die jeweilige Vertragsbeziehung zwischen der WRUCK ROLLADEN UND JALOUSIENBAU GMBH (Auftragnehmer) und dem Kunden (Auftraggeber oder Bauherr).
(2) Bestandteile der jeweiligen Vertragsverhältnisses sind – soweit vorhanden –